Inhalte der Verordnung
Die Duale Druckbehälterverordnung (DDGB) ist in 3 Hauptstücke gegliedert, im ersten befinden sich die Bestimmungen zu den Druckgeräten, im zweiten jene zu den einfachen Druckbehältern. Im dritten Hauptstück sind gemeinsame Übergangs- und Schlussbestimmungen enthalten.
Die wesentlichsten Punkte sind dabei:
- Allgemeine Bestimmungen: Geltungsbereich, Ausnahmen, Begriffsbestimmungen
- Sicherheitstechnische Bestimmungen: allgemeine Sicherheitsanforderungen sowie technische Anforderungen an Druckgeräte, Baugruppen und einfache Druckbehälter
- Pflichten der Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler)
- Konformität und Einstufung: Konformitätsbewertung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Die Bestimmungen für einfache Druckbehälter traten bereits am 20. April 2016 in Kraft. Die Bestimmungen für Druckgeräte treten erst am 19. Juli 2016 in Kraft.
Außerdem dürfen Druckgeräte und Baugruppen,
- die bis 29. Dezember 1999 zugelassen und bis zum 29. Mai 2002 in Verkehr gebracht wurden, weiter in Betrieb genommen werden;
- die vor dem 19. Juli 2016 in Verkehr gebracht wurden und den Bestimmungen der Druckgeräteverordnung zum Zeitpunkt ihres Außerkrafttretens entsprochen haben weiterhin auf dem Markt bereitgestellt und in Betrieb genommen werden.
Von Konformitätsbewertungsstellen gemäß der Druckgeräteverordnung ausgestellte Bescheinigungen und gefasste Beschlüsse bleiben aufrecht.
Ähnliches gilt für einfache Druckbehälter, die der einfachen Druckbehälter-Verordnung zum Zeitpunkt ihres Außerkrafttretens entsprochen haben und vor dem 20. April 2016 in Verkehr gebracht wurden. Auch diese dürfen weiterhin auf dem Markt bereitgestellt und in Betrieb genommen werden. Bescheinigungen, die von Bewertungsstellen gemäß der einfachen Druckbehälter-Verordnung ausgestellt wurden, bleiben aufrecht.