UMWELTTECHNIK

Neben den sicherheitstechnisch relevanten Regelungen, müssen auch Vorschriften im Bereich der Umwelttechnik (Emissionstechnik, Nachbarschaftsschutz) während Planung und Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage berücksichtigt werden.

Im Bereich der Emissionstechnik bestehen beispielsweise spezielle Grenzwerte für Heizungsanlagen (u.a. Feuerungsanlagenverordnung) oder Lackierkabinen (VOC-Anlagen-Verordnung), welche  umgesetzt, eingehalten und der Behörde nachgewiesen werden müssen. Im Nachbarschaftsschutz dreht sich alles um den Schutz der Nachbarn vor unzumutbaren Belästigungen (Lärm, Geruch, usw.).

Dies ist gewiss auch jener Bereich, in dem am meisten Fingerspitzengefühl und sehr viel Erfahrung bei Planung und Einreichung gefragt sind. Denn bei kritischen Umgebungssituationen kann bereits die Errichtung einer Gästeterrasse mit Musikbeschallung zur schier unlösbaren Aufgabe werden. Hier muss sehr genau abgeschätzt werden wo die Grenzen des möglichen liegen, bevor die Behörde mit dem Vorhaben befasst wird.

Wir bieten Ihnen:

  • Beratung zum Thema Umwelttechnik bei Betriebsanlagen
  • Auflistung der für Ihren Betrieb relevanten umwelttechnischen Vorschriften und Hilfestellung bei der Umsetzung
  • Durchführung von Lärmmessungen
  • Erstellung von

    • Abfallwirtschaftskonzepten
    • Emissionserklärungen

  • Unterstützung vor / bei behördlichen Kontrollen
  • Abschätzung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens

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