BRANDSCHUTZ

Der Begriff Brandschutz unterteilt sich in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.

Während der abwehrende Brandschutz von den Feuerwehren wahrgenommen wird (Rettung von Personen und Tieren, Durchführung der eigentlichen Löscharbeiten), muss der vorbeugende Brandschutz bereits in der Planungsphase und während des späteren Betriebs berücksichtigt werden. Nur so kann die Entstehung von Bränden bestmöglich verhindert und die Auswirkungen eines Brandes eingeschränkt werden.

Vorbeugender Brandschutz wird durch eine Vielzahl an technischen Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen geregelt und in die Bereiche baulicher Brandschutz (Brandabschnitte, Löschwasserversorgung, usw.), technischer Brandschutz (Branddetektion, Alarmierung, usw.) sowie organisatorischer Brandschutz (Instandhaltung, Wartung, usw.) unterteilt. Auf die Berücksichtigung der brandschutztechnischen Anforderungen wird von Behörden und Sachverständigen größter Wert gelegt.

Wir bieten Ihnen:

  • Beratung in allen Fragen zum Thema Brandschutz
  • Bestandsanalyse und  Maßnahmenplanung
  • Ausarbeitung / Erstellung von

    • Brandschutzplänen
    • Brandschutzordnungen
    • Flucht- und Rettungswegplänen

  • Überprüfung ihrer Betriebsanlage auf brandschutztechnische Mängel
  • Tätigkeit als geprüfter Brandschutzbeauftragter gemäß TRVB
  • Unterstützung vor / bei behördlichen Kontrollen (z.B. Feuerbeschau, behördliche Revision, etc.)

Wussten Sie dass:

  • Im Jahr 2015 alleine in Tirol über 700 Brände ausgebrochen sind und dadurch ein geschätzter Schaden von 30 Millionen Euro verursacht wurde?
  • Die häufigste Ursache für Brände neben technischen Defekten der unachtsame Umgang mit offenem Feuer und Licht ist?

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