SICHERHEITSTECHNIK

Je nach Ausstattung und Betriebsweise einer gewerblichen Betriebsanlage sind häufig noch zusätzliche Vorschriften - welche sicherheitstechnisch besonders relevante Anlagenteile regeln - zu berücksichtigen.

So bestehen  beispielsweise spezielle Regeln für die Verwendung von Flüssig- oder Erdgas  im gewerblichen Bereich (u.a. Flüssiggasverordnung, ÖVGW-Richtlinien) und auch die Errichtung einer betriebseigenen Tankstelle unterliegt sehr strengen Bedingungen (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten). Andere sicherheitstechnische Vorschriften wiederum haben einen wesentlich weiteren Umfang und regeln beispielweise die Sicherheitseinrichtungen von Maschinen (Maschinensicherheitsverordnung) oder den Explosionsschutz (u.a. Verordung über explosionsfähige Atmosphären).

Jedoch haben alle diese Regelungen eines gemeinsam: Werden sie nicht bereits in der Planungsphase berücksichtigt, ist eine nachträgliche Sanierung immer schwierig und kostenintensiv. Darüberhinaus können empfindliche Strafen verhängt werden und der betreffende Anlagenteil sogar behördlich gesperrt werden.
 

Wir bieten Ihnen:

  • Beratung zum Thema Sicherheitstechnik bei Betriebsanlagen
  • Auflistung der für Ihren Betrieb relevanten sicherheitstechnischen Vorschriften und Hilfestellung bei der Umsetzung
  • Überprüfung sicherheitstechnischer Anlagenteile auf Mängel inkl. Vorschlägen zur Behebung
  • Ausarbeitung / Erstellung von Explosionsschutzdokumenten und -plänen nach VEXAT
  • Unterstützung vor / bei behördlichen Kontrollen

Wussten Sie dass:

  • In Österreich die Lagerung von Spraydosen im gewerblichen Bereich (z.B. in Drogeriemärkten, Tankstellen, usw.) in einer eigenen Verordnung, nämlich der Druckgaspackungslagerungsverordnung (DGPLV) geregelt wird?
  • 1 Liter ausgetretenes Flüssiggas ausreicht, um 17.000 Liter explosionsfähiges Gemisch zu bilden? 10 Liter explosionsfähiges Gemisch werden von Seiten der Behörden aber bereits als gefahrdrohend angesehen! 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch!