OIB Richtlinien (2015) ab 01. Mai in Tirol verbindlich

Seit 1. Mai 2016 ist die Neufassung der Technischen Bauvorschriften (TBV 2016) in Kraft.
Damit sind nun auch in Tirol die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB-Richtlinien), Ausgabe März 2015 verbindlich. Die Neuerungen und Änderungen betreffen dabei alle Aspekte des Bauens: vom Brand- und Schallschutz über die Barrierefreiheit und Hygiene bis hin zum Wärmeschutz von Gebäuden. Alle Ansuchen müssen künftig den Anforderungen der neuen OIB-Richtlinien 2016 entsprechen und gelten wie bisher sowohl für den Neubau als auch für die größere Renovierung von Gebäuden.

Anwendung und Ziele

Das Ziel der OIB-Richtlinien ist die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich. Zuständig für die Herausgabe der OIB-Richtlinien ist das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB). Dieses besteht seit 1993 und arbeitet auf der Grundlage einer Vereinbarung aller Bundesländer über die Zusammenarbeit im Bauwesen. Insbesondere ist das Österreichische Institut für Bautechnik eine Koordinierungsplattform für Bauprodukte und Bautechnik für alle Bundesländer. In dieser Eigenschaft werden die OIB-Richtlinien herausgegeben, die als Ziel die Vereinheitlichung der bautechnischen Anforderungen in den einzelnen bautechnischen Vorschriften der Bundesländer verfolgen.

Die Grundsätze der OIB-Richtlinien erlauben, dass der Bauwerber von den Vorgaben abweichen kann, wenn er die Erfüllung eines gleichwertigen Schutzniveaus nachweist. Diese Bestimmung wurde aufgenommen, um innovative, architektonische und technische Lösungen zu ermöglichen. Die Schutzziele orientieren sich an den Grundanforderungen für Bauwerke der Europäischen Bauprodukteverordnung:

  1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
  2. Brandschutz
  3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
  4. Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
  5. Schallschutz
  6. Energieeinsparung und Wärmeschutz